Tierwohl in der Milchkuhhaltung – Möglichkeiten der objektiven Überprüfung
Videoaufzeichunung von DER PRAKTISCHE TIERARZT KONGRESS am 29. Mai 2015
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Videoaufzeichnung der Diskussion auf DER PRAKTISCHE TIERARZT KONGRESS vom 29. Mai 2015
Warum Sie dabei sein sollten:
Die jüngste Änderung des Tierschutzgesetzes fordert auch vom Milchkuhhalter eine Eigenkontrolle, die die Einhaltung von Anforderungen nach § 2 TierSchG sicherstellt. Dabei hat er geeignete tierbezogene Merkmale (Tierschutzindikatoren) zu erheben und zu bewerten (§ 11 Nr. 8 TierSchG). Bei der Milchkuh lässt sich mithilfe von Herden- und Gesundheitsdaten (HIT, MLP, Besamung bzw. Totgeburten, Nachgeburten, Gebärparesen etc.) ein wiederkehrender Kreislauf von Belastungen, die das Tierwohl beeinträchtigen, darstellen. Für diese „Kennzahlen mit tiergesundheitlichem Informationswert“ gibt es Orientierungswerte und bei umfassender Auswertung dieser „KTI‘s“ sind auch die gesundheitlichen Zusammenhänge bei Überschreitung der Orientierungswerte recht klar. Daher eignet sich die Auswertung von Herden- und Gesundheitsdaten bei der Milchkuh gut, um den Vorgaben nach TierSchG nachzukommen, ohne dass der Tierhalter großen Mehraufwand betreiben muss. Eine andere Möglichkeit zur Beurteilung des Haltungssystems ist die direkte Inaugenscheinnahme vor Ort. Als Werkzeug zum systematischen Erfassen von Tierwohlindikatoren eignen sich Checklisten, da mit ihnen auch die Bewertung der erfassten Daten und Beobachtungen qualitativ, z. B. über Ampelfarben, oder quantitativ durch Vergabe von Punkten erfolgen kann.
Wichtig für die Praxis
Wichtig für die Praxis
- Tierwohl kann bei der Milchkuh sowohl über Herden- und Gesundheitsdaten als auch durch Inaugenscheinnahme des Haltungssystems mithilfe von Checklisten bewertet werden
- Neben Checklisten zur Problemerkennung („Frag die Herde“/„Frag die Kuh“) werden auch Checklisten zur Problemerklärung („Finde Antworten“) benötigt
- Tierärzteschaft und Milchviehhalter sind gefordert, geeignete Tierschutzindikatoren zu definieren und zu erfassen
Wenn Sie mindestens 70 Prozent der ATF-Fragen im Anschluss an das Webinar richtig beantworten, werden Ihnen 1 ATF-Stunde anerkannt. Die Fortbildung können Sie einmalig wiederholen.
Sollten Sie bereits durch Ihre persönliche Teilnahme an DER PRAKTISCHE TIERARZT KONGRESS 2015 ATF-Stunden erhalten haben, können Sie leider keine weiteren Stunden erhalten.
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Technische Voraussetzungen
PC/Laptop mit schnellem Internetanschluss (ab ISDN aufwärts, besser DSL), Lautsprechern (idealerweise ein Headset), Browser.
Anerkennung
1 ATF-Stunde | |
Referent
Dr. Bernd Taffe
Fachtierarzt für Rinder; Tierseuchenkasse Sachsen-Anhalt
Preisinformationen
Die Teilnahmegebühr beträgt 19,00 Euro (inkl. MwSt.)